Es wäre schon gut, auch Straf
antrag wegen zweimaliger Verletzung
des § 23 zu stellen, weil ja das Vor
gehen des Blattes zu frech ist.


Für die Klage gegen das 8 Uhr-Blatt wird Herr Dr. Samek gewiß
beachten, ein wie großer Unterschied
es in der Sache ist, wenn die un
wahre Behauptung: bekanntlich
ist verboten worden, citiert ist vor
der Entgegnung, daß nichts verboten
und nichts bekannt ist – oder
wenn bloß die Entgegnung, daß
nichts davon bekannt ist etc.
gedruckt wird. Es ist ganz klar,
daß sich das Blatt über die Unan
nehmlichkeit hinüberschwindeln
wollte, das freche „bekanntlich“ in
diesem entkräftenden Zusammenhang
wiederholen zu müssen. Die Blätter wollen
eben nicht nur den § 26,
sondern auch den § 23 sabotieren.