Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus fordere ich Sie
auf, die folgende Berichtigung
des in Nr. 2509 vom 24. Februar
veröffentlichten ihn
betreffenden Artikels „Die letzte Nacht“ inPrag verboten gemäss § 23 P.G. abzudrucken:
Es ist unwahr, dass die
Prager Behörden die Aufführungen
von Karl Kraus’ „Die
letzte Nacht“ durch das Ensemble der NeuenWiener
Bühne verboten haben. Wahr ist, dass kein behördliches Ver
bot erfolgt ist, sondern
dass die Direktion der Prager Bühne in
folge eines von privater
Seite auf sie ausgeübten Druckes die Er
füllung des
Aufführungsvertrages verweigert hat.
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