Der Verlag der Fackel hat Sie mit Schreiben vom 22. Mai
und 2. Juni 1923 um baldige aufklärende Äusserungen gebeten, wa
rum in der Herrn Karl Kraus mitgeteilten Tantiemen
summe, bezüglich der ihm auf seine ausdrückliche Anfrage be
jaht wurde, dass es die Tantiemen für alle zwölf Vorstellun
gen seien, die Tantième für die aus bestimmten Gründen Ge
neralprobe genannte Vorstellung nicht erhalten war. Da Sie
bis heute diese Schreiben nicht beantwortet haben, fordere
ich Sie in rechtsfreundlicher Vertretung des Herrn Karl Kraus
unter Hinweis auf diese Schreiben auf, mir binnen fünf Tagen
die Gründe darzulegen, warum Sie die Tantiemen der Vorstel
lung vom 3. Februar 1923 in die Abrechnung nicht aufgenommen
haben, mir eine Abrechnung dieser Tantiemen zu geben und die
in meiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten der Informationser
teilung und dieses Schreibens in der Höhe von K 51.040.–
mittels 51.040 mittels des beiliegenden Erlagscheines zu bezahlen.


Ich zeichne
hochachtungsvoll


1 Erlagschein
Rek. mit Rückschein