Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus fordere ich Sie
auf, die folgende
Berichtigung des in Ihrem Blatt
veröffentlichtenihn
betreffenden Artikels gemäss § 19 P.G. abzudrucken:
Es ist unwahr, dass die
Prager Behörden die Aufführungen
von Karl Kraus’ „Die
letzte Nacht“ durch das Ensemble der
NeuenWiener
Bühne verboten haben. Wahr ist, dass kein behördliches
Verbot erfolgt ist, sondern
dass die Direktion der Prager Bühne
infolge eines von privater
Seite auf sie ausgeübten Druckes
die Erfüllung des
Aufführungsvertrages verweigert hat.
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