Die letzte NachtVerbotene Aufführung.


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus fordere ich Sie
auf, die folgende Berichtigung des in Ihrem Blatt veröffentlichtenihn betreffenden Artikels gemäss § 19 P.G. abzudrucken:


Es ist unwahr, dass die Prager Behörden die Aufführungen
von Karl Kraus’ „Die letzte Nacht“ durch das Ensemble der NeuenWiener Bühne verboten haben. Wahr ist, dass kein behördliches
Verbot erfolgt ist, sondern dass die Direktion der Prager Bühne
infolge eines von privater Seite auf sie ausgeübten Druckes
die Erfüllung des Aufführungsvertrages verweigert hat.


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