Auf Grund der beiliegenden Vollmacht verlange ich,
gemäss § 23 des Pressgesetzes, im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus, die
Aufnahme der nachfolgenden Berichtigung der
am Freitag den 20. März 1925 in Nr. 610 des Jahrganges 3
ihnbetreffenden, mitgeteilten
Tatsachen in der ersten oder zweiten
nach dem Einlangen erscheinenden
Nummer, auf der ersten Seite
Ihrer Zeitung und in der gleichen Form
wie die zu berichti
gendene Mitteilung.
Sie veröffentlichen:
Es ist unwahr, dass das
vorstehende Bild den Jubilanten mit
seiner Schwester zeigt, wahr ist vielmehr, dass das Bild des
Herrn Karl Kraus mit
seiner Schwester so aussieht:
Es ist unwahr, dass Herr Karl Kraus am
18. April seinen
51.
Geburtstag feiert, wahr ist vielmehr, dass der Geburtstag
des Herrn Karl Kraus auf
einen anderen Tag des April fällt.
Es ist unwahr, dass Herr Karl Kraus mit
seiner Schwester jetzt
einen Erbschaftsstreit
führt, wahr vielmehr ist, dass er mit
seiner Schwester niemals einen Erbschaftsstreit geführt hat.