Karl Kraus (×)Die Stunde, 20.3.1925Die Stunde


Auf Grund der beiliegenden Vollmacht verlange ich,
gemäss § 23 des Pressgesetzes, im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus, die Aufnahme der nachfolgenden Berichtigung der
am Freitag den 20. März 1925 in Nr. 610 des Jahrganges 3 ihnbetreffenden, mitgeteilten Tatsachen in der ersten oder zweiten
nach dem Einlangen erscheinenden Nummer, auf der ersten Seite
Ihrer Zeitung und in der gleichen Form wie die zu berichti
gendene Mitteilung.


Sie veröffentlichen:


Es ist unwahr, dass das vorstehende Bild den Jubilanten mit
seiner Schwester zeigt, wahr ist vielmehr, dass das Bild des
Herrn Karl Kraus mit seiner Schwester so aussieht:


Es ist unwahr, dass Herr Karl Kraus am 18. April seinen
51. Geburtstag feiert, wahr ist vielmehr, dass der Geburtstag
des Herrn Karl Kraus auf einen anderen Tag des April fällt.
Es ist unwahr, dass Herr Karl Kraus mit seiner Schwester jetzt
einen Erbschaftsstreit führt, wahr vielmehr ist, dass er mit
seiner Schwester niemals einen Erbschaftsstreit geführt hat.