23. APR. 1925
An das
Strafbezirksgericht I.WIEN.
Privatankläger: 1.) Marie Turnowsky,
Kaufmannsgattin, Wien IV.Gusshausstrasse 20,
2.) Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3.
beide durch:
Vollmacht ausgewiesen zu der
gleichzeitig überreichten Eingabe wegen
Einleitung von Vorerhebungen
gegen unbekannte Täter.
Beschuldigter: Dr. Marc Siegelberg, Schriftleiter
der Zeitung „DieStunde“ Wien I. Wipplingerstrasse 32
wegen Uebertretung des § 30, Abs. 1 des P.G. 1 fach.
Privatanklage.
In der Nr. 610 des 3. Jahrganges der Zeitung „Die Stunde“vom 20. März 1925 ist auf
der ersten Seite ohne unsere Zustim
mung ein uns
darstellendes, durch Retuschierung entstelltes
Photographieporträt veröffentlicht und in Vertrieb gesetzt
worden.
BEWEIS:
Die Nr. 610 der Stunde und ein Abzug des
Photographieporträts, welche der gleichzeitig über
reichten Eingabe um
Einleitung von Vorerhebungen
gegen unbekannte Täter angeschlossen wurden.
Hiedurch wurde von einem
unbekannten Täter die Ueber
tretung des § 45, Zl. 3 des Urheberrechtsgesetzes begangen. Wir
haben gleichzeitig um
Einleitung von Vorerhebungen zur Er
mittlung dieses
Täters angesucht.
Wenn der Täter aber nicht zu ermitteln wäre, hätte der
verantwortliche Schriftleiter der
„Stunde“, welcher am Tage
des Erscheinens der Nr. 610 Dr. Marc Siegelberg, Wien I. Wipplingerstraße
32 war, die Übertretung des § 30 Abs. 1 Pressgesetz begangen.
Für den Fall, als der Täter nicht zu ermitteln wäre, stellen
wir daher gegen Dr. Marc Siegelberg den
Antrag auf Bestrafung
nach dieser Gesetzesstelle und bitten ihn als Beschuldigten zu
laden um die Verjährung gegen ihn
zu unterbrechen.