U I 110/25


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Die Gebühren der „Staatl. graphischenLehr- und Versuchsanstalt in Wien
für das in der Strafsache: MarieTurnowsky und Karl Kraus gegen
Dr Marc Siegelberg wegen § 30. Press-Ges. erstattete Gutachten werden
mit 10 (zehn) Schilling bestimmt.


Wien, am 23. Juni 1925
[Unterschrift]


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