An das
Landesgericht für Strafsachen IWien.
Privatankläger: 1.) Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.Hintere Zollamtstrasse
3,
2.) Richard Lanyi, Buchhändler in Wien I. Kärntnerstrasse 44,
beide durch:
wegen Vergehens des § 44 resp.
Uebertretung
des § 45 Abs. 3
des
Urheberrechtsgesetzes.
1 fach,
2 Beilagen,
2 Vollmachten.
Antrag auf Einleitung von
Voruntersuchungen gegen
unbekannte Täter.
Der Privatankläger Richard Lanyi ist mit Zustimmung
des Privatanklägers Karl Kraus der
Besteller des unter /A
beigelegten Photographieportraits des Herrn Karl Kraus bei
dem
Atelier Joel Heinzelmann in Charlottenburg, Hardenbergstrasse 24.
Die Bestellung erfolgte gegen
Entgelt. Das Bild wurde zu wohl
tätigen Zwecken vom
Privatankläger Richard Lanyi verkauft. Das
Urheberrecht an diesem Bilde
stand Herrn Richard Lanyi zu.
In der Nr. 663 des 3. Jahrganges der Zeitung „Die Stunde“vom 26. Mai 1925 war auf
der ersten Seite dieses Photographiepor
trait, unter
Hinzufügung eines fremden Hintergrundes und einer
Flasche Bitterwasser und eines
Glases und Wegretuschierung der
auf dem Originalportrait mitphotographierten Bücher, veröffent
licht und in Vertrieb gesetzt
worden.
BEWEIS:
Die Nr. 663 der Zeitung „Die Stunde“ Beilage
/B,
ein Abzug des
Photographieportraits Beilage /A
Hiedurch wurde von einem unbekannten Täter das Vergehen
des § 44 und die Uebertretung des § 45 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes begangen.
Verantwortlicher Leiter der „Stunde“ war am 26. Mai 1925
Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter Wien I.
Wipplingerstrasse 32.
Wir bitten zur Ermittlung des
Schuldigen Voruntersuchun
gen einzuleiten und beantragen
I.) Die Vernehmung Dris. Fritz Kaufmann, Wien I.
Wipplingerstrasse 32 als Beschuldigten und Abhörung desselben, ob er sich
zur Veröffentlichung oder
Verbreitung als Täter oder Mitschul
diger bekennt.
II.) Die Vernehmung der
Geschäftsführer der Firma „Klischeefür Industrie“
Gesellschaft m.b.H. III. Hauptstrasse 9, AntonStraniak und Ferdinand Hofbauer, in deren Unternehmen das
Klischee
hergestellt wurde,
darüber, von wem sie den Auftrag zur Herstellung
des Klischees und zur Vornahme
der Verfälschungen und Retuschierun
gen erhalten haben.