Mulatschag, oder vom Privatauto zur Bar ist nur ein SchrittDie Stunde


Vr XXVI/4093/25


An das
Landesgericht für Strafsachen
Wien.


Privatankläger: 1.) Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3


2.) Richard Lany, Buchhändler, Wien I. Kärntnerstrasse 44


beide durch:


wegen Vergehens des § 44 resp.
Uebertretung des § 45, Abs. 3des Urheberrechtsgesetzes.


1 fach


Antrag auf Ergänzung der Voruntersuchung.


In dieser Angelegenheit ist uns zu Ohren gekommen,
dass der Verfasser der widerrechtlich veröffentlichtenPhotographie der Herausgeber der „Stunde“ Herr EmmerichBekessy in Wien I. Wipplingerstrasse 32 ist.


Wir beantragen daher in der Ergänzung der bereits
gemachten Schritte der Voruntersuchung:


1.) die Abhörung des Herrn Emmerich Bekessy als Be
schuldigten.


2.) die neuerliche Anhörung des Herrn Anton Straniak
und Aufforderung an denselben, die ihm von der
Redaktion der „Stunde“ übersandte Vorlage samt
Weisungen zum Zwecke der Vergleichung der Schrift
mit der des Beschuldigten Bekessy dem Akte anzu
schliessen, resp. ihn darüber zu befragen, ob er
die Schrift in den Weisungen erkannt hat und
von wem dieselbe herrührt.


3.) die Einholung einer Leumundsnote und einer Straf-
karte des Herrn Dr. Fritz Kaufmann und des Herrn
Emmerich Bekessy, um aus der Verurteilung dersel
ben, resp. aus der Belastung derselben mit gleich
artigen oder ähnlichen Delikten einen Schluss auf
deren Täterschaft ziehen zu können.


Karl Kraus.


Richard Lany.