U I 140/25
An das
Strafbezirksgericht I
Wien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III.
HintereZollamtstrasse
3
durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur, Wien VIII.Piaristengasse 56
wegen § 24 Abs.6 P.G. 1 fach
Ausdehnung der
Privatanklage.
Gegen den Beschuldigten läuft zur G.Zl.
U I 140/25 ein Verfahren,
weil die von mir verlangte
Berichtigung deren Veröffentlichung er mit Urteil vom
dieses Gerichtes vom 25.
April 1925 G.Zl. U I 109/25/3
verurteilt wurde, nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen
Weise veröffentlicht hat.
Nunmehr ist in der Nr. 777 vom 10. Oktober 1925
die Veröffentlichung
gesetzmässig erfolgt. Der Beschuldigte
war vom 16. April 1925 bis
9. Oktober 1925 in den Nr.
756 bis 776 verantwortlicher Schriftleiter der Stunde.
Ich dehne daher die
Privatanklage auf die durch
die Unterlassung der Veröffentlichung der Berichtigung in
den
Nummern 756 bis 776 d.i. in 21 Nummern begangenen
weiteren 21 Uebertretungen
aus.