Der „Affe Zarathustras“ vor dem Bezirksgericht. Zwei Ehrenbeleidigungsklagen Karl Krausens gegen Anton KuhDie Stunde, 20.1.1926Die StundePreisausschreibenDie Stunde, 11.10.1925


20. JAN 1926


An das
Strafbezirksgericht I.WIEN.


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:


Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25


Beschuldigter: 1.) Anton Kuh, Schriftsteller, Wien III. Hotel Beatrix Beatrixgasse 1
2.) Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter der „StundeWienVIII. Piaristengasse 56
wegen Uebertretung des § 496 St.G. 1 fach
begangen durch die Presse.


Privatanklage.


Wir haben gegen die beiden Beschuldigten wegen der
in dem Artikel „Preisausschreiben“ der Zeitung die „Stunde
Nr. 778 vom 11. Oktober 1925 gebrauchten Beschimpfung „Vortrags
affe“ die Klage eingebracht, über welche das Verfahren zur G.Zl.
U I 286/25 anhängig ist.


In der Nr. 858 des vierten Jahrganges der „Stunde“ vom
20. Jänner 1926 Seite 5 und 6 ist in dem Artikel „Der AffeZarathustras vor dem Bezirksgericht, 2 EhrenbeleidigungsklagenKarl Krausens gegen Anton Kuh“ der Artikel „Preisausschreiben
zur Gänze wiederholt gedruckt und die Beschimpfung „Vortragsaffe“
wiederholt. Wie aus dem Nachsatz zu diesem Artikel hervorgeht,
hat der Erstbeschuldigte Anton Kuh zu dieser Veröffentlichung
seine Zustimmung gegeben, wenn er sie nicht selbst veranlasst
hat; der Zweitbeschuldigte hat diesen Artikel gelesen und zum
Druck befördert.


Ich fühle mich durch diese Beschimpfung in meiner Ehre
gekränkt und stelle durch meinen zur G.Zl. U I 109/25 bereits
ausgewiesenen Anwalt folgende
Anträge:
1.) Einbeziehung dieser Strafsache in die Strafsache U I 286/25
2.) Anberaumung einer Hauptverhandlung gegen die Beschuldigten
Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann,
3.) Bestrafung derselben wegen Uebertretung des § 496 St.G.
4.) Ausspruch der Haftung des Herausgebers der „StundeEmmerichBekessy, Wien I. Wipplingerstrase 32 und der Eigentümerin,
Kronos-Verlag A.G. Wien I. Wipplingerstrasse 32 für eventuell
Geldstrafen und Kosten des Strafverfahrens
5.) Erkenntnis auf Verfall der „StundeNr. 858 vom 20. Jänner
1926 gemäss 41 Abs. 1 P.G.
6.) Erkenntnis auf Veröffentlichung des Urteiles in der
Stunde


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