20. JAN 1926
An das
Strafbezirksgericht I.WIEN.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere
Zollamtsstrasse
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durch:
Vollmacht ausgewiesen zu U I
109/25
Beschuldigter: 1.) Anton Kuh, Schriftsteller, Wien III. Hotel Beatrix
Beatrixgasse 1
2.) Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter der „Stunde“ WienVIII. Piaristengasse 56
wegen Uebertretung des § 496 St.G. 1 fach
begangen durch die Presse.
Privatanklage.
Wir haben gegen die beiden
Beschuldigten wegen der
in dem
Artikel „Preisausschreiben“ der Zeitung
die „Stunde“
Nr. 778 vom 11. Oktober 1925 gebrauchten Beschimpfung „Vortrags
affe“ die
Klage eingebracht,
über welche das Verfahren zur G.Zl.
U I 286/25 anhängig ist.
In der Nr. 858 des vierten Jahrganges der „Stunde“ vom
20. Jänner 1926 Seite 5 und 6 ist
in dem Artikel „Der AffeZarathustras vor dem Bezirksgericht, 2 EhrenbeleidigungsklagenKarl Krausens
gegen Anton Kuh“ der Artikel „Preisausschreiben“
zur Gänze wiederholt gedruckt und
die Beschimpfung „Vortragsaffe“
wiederholt. Wie aus dem Nachsatz
zu diesem Artikel hervorgeht,
hat der Erstbeschuldigte Anton Kuh zu dieser Veröffentlichung
seine Zustimmung gegeben, wenn er
sie nicht selbst veranlasst
hat;
der Zweitbeschuldigte hat diesen Artikel gelesen und zum
Druck befördert.
Ich fühle mich durch diese
Beschimpfung in meiner Ehre
gekränkt und stelle durch meinen zur G.Zl. U I 109/25 bereits
ausgewiesenen Anwalt folgende
Anträge:
1.)
Einbeziehung dieser Strafsache in die Strafsache U I 286/25
2.) Anberaumung einer
Hauptverhandlung gegen die Beschuldigten
Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann,
3.) Bestrafung derselben wegen
Uebertretung des § 496 St.G.
4.) Ausspruch der Haftung des
Herausgebers der „Stunde“ EmmerichBekessy, Wien I. Wipplingerstrase 32 und der
Eigentümerin,
Kronos-Verlag A.G.
Wien I. Wipplingerstrasse 32 für eventuell
Geldstrafen und Kosten des
Strafverfahrens
5.) Erkenntnis
auf Verfall der „Stunde“ Nr. 858 vom 20. Jänner
1926 gemäss 41 Abs. 1 P.G.
6.) Erkenntnis auf
Veröffentlichung des Urteiles in der
„Stunde“