U I 286/25


B


In der hg. Strafsache Karl Kraus gegen
Anton Kuh wegen § 30 Pr.Ges. werden Sie
verständigt, daß laut Postrelation der
Besch. vom Hotel Beatrix unbekannt wohin
abgereist ist. –


Wien, am 18/3 1926
[Unterschrift]


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