Die StundeDie Stunde, 17.8.1926Die Stunde, 15.8.1926


An das
Strafbezirksgericht IWien .


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, verantwortlicher Schriftlei
ter der „Stunde“, Wien VIII. Piaristengasse 56
wegen §§ 43 Abs. 1, 24 Abs. 6 P.G. 1 fach


Privatanklage:


Mit Urteil dieses Gerichtes vom 27. April 1926 G.Zl.
U I 286/25/17 gegen Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann wurde
auf Veröffentlichung dieses Urteiles in der Stunde gemäss
§ 43 P.G. erkannt. Die Beschuldigten haben gegen dieses Urteil die Berufung ergriffen. Bei der Berufungsverhandlung am
13.VIII.1926 wurde das erstrichterliche Urteil bestätigt,
welches sohin an diesem Tage in Rechtskraft erwachsen ist.
Die nächste und zweitnächste Nummer nach diesem Tage ist vom
15. August 1926 und 17. August 1926 datiert und mit 1030 und
1031 bezeichnet. Am 25. August 1926 wurde die schriftliche Aus
fertigung dieses Urteiles überdies dem Beschuldigten Dr. FritzKaufmann zugestellt. Nichtsdestoweniger ist die Veröffentlichung
des Urteiles bisher nicht erfolgt.


Der Beschuldigte war in der Zeit vom 14. August 1926 bis
heute verantwortlicher Schriftleiter der „Stunde“. In dieser
Zeit erschienen die in Frage kommenden Nummern 1032–1049.


Das Erscheinen jeder Nummer der Zeitung war daher eine
Uebertretung. Der Beschuldigte als verantwortlicher Redakteur
hat sohin achtzehnmal die Uebertretung nach § 24 Abs. 6 P.G. be
gangen.


Ich beantrage
1.) gegen den Beschuldigten eine Hauptverhandlung anzuberaumen
2.) denselben wegen der 18 Uebertretungen der §§ 34 Abs. 1 u.
24 Abs. 6 zu bestrafen
3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber und Eigentümerder „Stunde“ für die Geldstrafe und die Kosten des Straf
verfahrens zur ungeteilten Hand auszusprechen.


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