XXVI 2/288/25
An das
Landesgericht f. Strafs. I.Wien.
Privatankläger: Karl Krauss, Schriftsteller, Wien III.
HintereZollamtsstrasse
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durch:
VolImacht ausgewiesen zu Vr XXVI
4093/25
Beschuldigte: 1.) Emmerich Bekessy, Herausgeber der „Stunde“ und
„Börse“. Wien VI. Linke Wienzeile 88
2.) Dr. Fritz Kaufmann, verantwortlicher
Schriftleiter
der „Stunde“ in Wien VIII. Piaristengasse 56
3.) Weitere unbekannte Täter.
wegen Ehrenbeleidigung 1
fach.
2 Beilagen
Antrag auf Einleitung der
Voruntersuchung und Vornahme einer
Hausdurchsuchung.
In der Nummer 794 des dritten Jahrganges der „Stunde“
vom 30. Oktober 1925 Seite 5
(Beilage /A) erschien unter dem
Titel „Karl Kraus, der
Kämpfer“ ein Artikel in welchem, wie aus der
Ueberschrift, aus der
Behauptung, dass ich hiezu eine Vollmacht
erteilt habe, so wie aus dem
Hinweis auf die „Kampfmethoden
dieses Ethikers“ hervorgeht, ich beschuldigt werde zu einer
Beamtenbestechung in Budapest angestiftet zu haben.
Alle in diesem Artikel vorgebrachten Behauptungen
sind
unwahr. Die
Beschuldigung gegen mich ist falsch. Der Artikel
beinhaltet
daher das Vergehen des § 487 St.G. Der Tat dringend
verdächtig, sei es als Täter
selbst oder als Mitschuldige sind
Herr Emmerich Bekessy und Herr
Dr. Fritz
Kaufmann und ein mir
unbekannter ungarischer Korrespondent, wenn es überhaupt
wahr
ist, dass ein
Telegramm des behaupteten Inhaltes aus Budapest
gekommen
ist.
Diese Behauptung wurde auch
in der Nr. 795 des dritten
Jahrganges der „Stunde“ vom 31.X.1925 Seite 6
wiederholt.
Dass die vorgebrachten
Behauptungen der „Stunde“ erdichtet
sind, ergibt sich auch aus
dem Umstande, dass es einen Anwalt
gleichen Namens ausser dem
in Budapest VII Rakoczy utca 70
wohnhaften Rechtsanwaltes
Dr. Miksa
Rosenberg nicht gibt und
niemals gegeben hat, ein
solcher niemals in strafgerichtliche
oder disziplinäre
Untersuchung gezogen wurde, ferner dass niemals
eine Strafamtshandlung gegen
einen Anwalt in Budapest wegen
Versuches der
Beamtenbestechung aus dem Anlasse des Ansuchens
Akten in meinem Namen zu
bekommen erfolgte. Nach meinem Dafür
halten ist
überhaupt zu bezweifeln, ob ein derartiges Telegramm
aus Budapest eingelangt ist.
Ich beantrage die Einleitung
der Voruntersuchung
gegen Emmerich
Bekessy und Dr. Fritz Kaufmann, wegen
Vergehens der
Ehrenbeleidigung nach § 487 St.G.
Abhörung der Beschuldigten
ob sie den Artikel ge
schrieben oder
vor der Drucklegung gelesen und zum Duck be-
fördert haben.
Ferner die Vornahme einer
Hausdurchsuchung noch vor der
Abhörung unter Zuziehung meines Anwaltes Dr. Oskar Samek, Rechts
anwalt Wien I. Schottenring 14 und insbes. Nachforschung
nach dem
angeblich aus Budapest angekommenen Telegramm mit dem
inkriminier
ten Inhalte und Erhebung des Absenders desselben.