G.Z. Vr XXVI 5730/25
An das
Landesgericht für Strafsachen IWIEN.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII. Hintere Zollamtstrasse
No. 3,
durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur in
Wien
VIII. Florianigasse No. 56
wegen § 30 Pr.G.
1 fach
Antrag auf abgesonderte Führung
eines Strafverfahrens.
Mit Beschluss des Strafbezirksgerichtes I
vom 3. Juli 1926 wurde ich zu
Handen meines Vertreters
Dr. Oskar Samek
verständigt, dass der bei dem Strafbezirksgerichte I
in Wien anhängige Strafakt U I 14/26
gegen Dr. Fritz Kaufmann, dem Landesgerichte für Strafsachen Wien I
zur Einbeziehung in den Vr XXVI 5730/26
abgetreten wurde.
Ich beantrage hinsichtlich der
in dem
Akte U I 14/24
inkriminierten strafbaren Handlung das
Strafverfahren abgesondert zu
führen und diese Straf
sache wieder an das Strafbezirksgericht I zur
Amts
handlung zurückzuleiten.
Die gemeinsame Führung dieser
Strafsache
mit der Strafsache
Vr XXVI 5730/25 würde eine erhebliche
Verzögerung des Verfahrens in
meiner Strafsache mit
sich
bringen. In dieser Angelegenheit sind die Beweis
aufnahmen bereits
soweit gediehen, dass mit einem Urteils
spruch vorgegangen
werden kann.
Wie aus dem Akte hervogeht, ist
zu er
warten, dass die
Einvernahme des Dr. Falus in Budapest am 30.6.
stattgefunden hat und in den
nächsten Tagen das Protokoll
über
diese Aussage nach Wien einlangt. Dagegen hat sich
in dem Akte Vr XXVI 5730/26 der
Beschuldigte Dr. FritzKaufmann und
auch der Zweitbeschuldigte Emmerich Bekessy
die Verantwortung für die
Hauptverhandlung vorbehalten. Es ist nicht
abzusehen, welche Anträge von den
Beschuldigten gestellt
werden
können und wie hiedurch das Verfahren hinausge
schoben wird. Der
Antrag auf abgesonderte Führung der
Strafsache U I 14/26 des Strafbezirksgerichtes I ist
daher begründet.