G.Z. Vr XXVI 5730/25


An das
Landesgericht für Strafsachen IWIEN.


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII. Hintere Zollamtstrasse No. 3,
durch:


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur in
Wien VIII. Florianigasse No. 56
wegen § 30 Pr.G.
1 fach


Antrag auf abgesonderte Führung eines Strafverfahrens.


Mit Beschluss des Strafbezirksgerichtes I
vom 3. Juli 1926 wurde ich zu Handen meines Vertreters
Dr. Oskar Samek verständigt, dass der bei dem Strafbezirksgerichte I in Wien anhängige Strafakt U I 14/26
gegen Dr. Fritz Kaufmann, dem Landesgerichte für Strafsachen Wien I zur Einbeziehung in den Vr XXVI 5730/26
abgetreten wurde.


Ich beantrage hinsichtlich der in dem
Akte U I 14/24 inkriminierten strafbaren Handlung das
Strafverfahren abgesondert zu führen und diese Straf
sache wieder an das Strafbezirksgericht I zur Amts
handlung zurückzuleiten.


Die gemeinsame Führung dieser Strafsache
mit der Strafsache Vr XXVI 5730/25 würde eine erhebliche
Verzögerung des Verfahrens in meiner Strafsache mit
sich bringen. In dieser Angelegenheit sind die Beweis
aufnahmen bereits soweit gediehen, dass mit einem Urteils
spruch vorgegangen werden kann.


Wie aus dem Akte hervogeht, ist zu er
warten, dass die Einvernahme des Dr. Falus in Budapest am 30.6.
stattgefunden hat und in den nächsten Tagen das Protokoll
über diese Aussage nach Wien einlangt. Dagegen hat sich
in dem Akte Vr XXVI 5730/26 der Beschuldigte Dr. FritzKaufmann und auch der Zweitbeschuldigte Emmerich Bekessy
die Verantwortung für die Hauptverhandlung vorbehalten. Es ist nicht
abzusehen, welche Anträge von den Beschuldigten gestellt
werden können und wie hiedurch das Verfahren hinausge
schoben wird. Der Antrag auf abgesonderte Führung der
Strafsache U I 14/26 des Strafbezirksgerichtes I ist
daher begründet.


Karl Kraus.


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