U I 224/26
An das
Strafbezirksgericht I.Wien.
Privatankläger: Karl
Kraus,
durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann,
verantwortlicher Schriftleiter der
„Stunde“
wegen § 30 P.G.
1 fach, 1
Rubrik
Bitte um
Kostenbestimmung.
Ich beantrage die Bestimmung der
in diesem
Verfahren aufgelaufenen
Kosten und Auftrag an den Beklagten,
diese binnen 3 Tagen zu bezahlen, ferner den Ausspruch,
dass zur ungeteilten Hand mit dem
Beschuldigten Herr
Emmerich Bekessy, Wien, VI. Linke Wienzeile 88
und die „Kronos Verlags A.G.“ Wien, I. Wipplingerstrasse 32 haften und
Verständigung derselben.
Kostenverzeichnis:
Vertr. Dr. Oskar Blau
auffordern,
sich binnen 8
Tagen über den
vom PA eingebrachten Kosten
bestimmungsantrag zu äußern.
17. Jan. 27
Kal. 1./1.
A V. r. 31./1. 27
Keine Äußerung eingelangt
Kahlert
B.
In der Strafsache (diese) werden
die vom
Besch. Dr. Fritz Kaufmann dem
Privatankläger zu
ersetzenden Kosten des
Strafverfahrens mit 369.83 S.
bestimmt.
W. 31./I.1927