U I 224/26


An das
Strafbezirksgericht I.Wien.


Privatankläger: Karl Kraus,
durch:


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann,
verantwortlicher Schriftleiter der
Stunde
wegen § 30 P.G.
1 fach, 1 Rubrik


Bitte um Kostenbestimmung.


Ich beantrage die Bestimmung der in diesem
Verfahren aufgelaufenen Kosten und Auftrag an den Beklagten,
diese binnen 3 Tagen zu bezahlen, ferner den Ausspruch,
dass zur ungeteilten Hand mit dem Beschuldigten Herr
Emmerich Bekessy, Wien, VI. Linke Wienzeile 88
und die „Kronos Verlags A.G.Wien, I. Wipplingerstrasse 32 haften und Verständigung derselben.


Kostenverzeichnis:


Vertr. Dr. Oskar Blau auffordern,
sich binnen 8 Tagen über den
vom PA eingebrachten Kosten
bestimmungsantrag zu äußern.


17. Jan. 27
Kal. 1./1.


A V. r. 31./1. 27
Keine Äußerung eingelangt
Kahlert


B.
In der Strafsache (diese) werden die vom
Besch. Dr. Fritz Kaufmann dem Privatankläger zu
ersetzenden Kosten des Strafverfahrens mit 369.83 S.
bestimmt.


W. 31./I.1927