An das
Strafbezirksgericht IWien
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:
Vollmacht ausgewiesen zu U I
109/25
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, verantwort
licher Schriftleiter der
„Stunde“, WienVIII.
Piaristengasse No. 56
wegen § 43 Abs. 1, § 24 Abs. 6 P.G. 1 fach
Privatanklage.
Mit Urteil dieses
Gerichtes vom 2. Dezember1926, U I 224/26/33
gegen Dr. Fritz
Kaufmann wurde auf
Veröffentlichung dieses Urteiles in der „Stunde“ gemäss
§ 43 P.G. erkannt. Der Beschuldigte
hat gegen diesesUrteil die Berufung
punkto Strafe ergriffen, welche
mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I
vom 5. Jänner 1927
abgewiesen wurde. Dieser Beschluss
wurde dem Anwalt des Beschuldigten am 17. Jänner 1927
zugestellt. Die
Veröffentlichung hätte daher am 18. oder
19. Jänner 1927 in den
Nummern datiert vom 20. und 21.
Jänner 1927 erscheinen
müssen. Die Veröffentlichung des
Urteiles ist aber in diesen beiden Nummern nicht
erfolgt.
Das Erscheinen der Nummer vom 20. Jänner 1927,datiert vom 21. Jänner
1927, Numero 1159 war daher eine
Übertretung, die der
Beschuldigte Dr. Fritz Kaufmann,
welcher an diesem Tage als verantwortlicher Schrift
leiter der „Stunde“ zeichnete, zu verantworten hat.
Ich beantrage
1.) gegen den Beschuldigten
eine Hauptverhandlung anzu
beraumen,
2.) denselben wegen der
durch Erscheinen der Nummer1159 begangenen
Übertretung gemäss § 43 Abs. 1 und
§ 24 Abs. 6 P.G. zu bestrafen,
3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber
und
Eigentümer der „Stunde“ für die Kosten der Geld
strafe und des
Strafverfahrens zur ungeteilten Hand
auszusprechen.