Die Stunde, 21.1.1927Die Stunde


An das
Strafbezirksgericht IWien


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere Zollamtsstrasse 3
durch:


Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, verantwort
licher Schriftleiter der „Stunde“, WienVIII. Piaristengasse No. 56
wegen § 43 Abs. 1, § 24 Abs. 6 P.G. 1 fach


Privatanklage.


Mit Urteil dieses Gerichtes vom 2. Dezember1926, U I 224/26/33 gegen Dr. Fritz Kaufmann wurde auf
Veröffentlichung dieses Urteiles in der „Stunde“ gemäss
§ 43 P.G. erkannt. Der Beschuldigte hat gegen diesesUrteil die Berufung punkto Strafe ergriffen, welche
mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I vom 5. Jänner 1927 abgewiesen wurde. Dieser Beschluss
wurde dem Anwalt des Beschuldigten am 17. Jänner 1927
zugestellt. Die Veröffentlichung hätte daher am 18. oder
19. Jänner 1927 in den Nummern datiert vom 20. und 21.
Jänner 1927 erscheinen müssen. Die Veröffentlichung des
Urteiles ist aber in diesen beiden Nummern nicht erfolgt.


Das Erscheinen der Nummer vom 20. Jänner 1927,datiert vom 21. Jänner 1927, Numero 1159 war daher eine
Übertretung, die der Beschuldigte Dr. Fritz Kaufmann,
welcher an diesem Tage als verantwortlicher Schrift
leiter der „Stunde“ zeichnete, zu verantworten hat.


Ich beantrage
1.) gegen den Beschuldigten eine Hauptverhandlung anzu
beraumen,
2.) denselben wegen der durch Erscheinen der Nummer1159 begangenen Übertretung gemäss § 43 Abs. 1 und
§ 24 Abs. 6 P.G. zu bestrafen,
3.) gemäss § 5 P.G. die Haftung der Herausgeber und
Eigentümer der „Stunde“ für die Kosten der Geld
strafe und des Strafverfahrens zur ungeteilten Hand
auszusprechen.


Karl Kraus.