Dem Kiebitz ist nichts zu teuer oder Karl Kraus denunziert schon wieder die SozialdemokratenDie Stunde, 10.12.1925


A Abschrift.


B.


An das
Amtsgericht,Berlin-Mitte


Strafsache gegen Ernst Ely wegen Übertretung des
Urheberrechtsgesetzes (Nummer Beilagen)


Wegen dieser ohne Zustimmung des Verfassers des Briefes
erfolgten Veröffentlichung hat Karl Kraus hg. die Anklage
wegen Übertretung nach § 45 Ziff. 4 Urheberrechtsgesetz
gegen Ernst Ely, Redakteur der „Stunde“ erhoben.


Ely bestreitet entschieden, der Verfasser des gegenständ
lichen Zeitungsartikels zu sein; der Artikel trage auch
nicht seine (Elys) Stilgepräge, ausgenommen etwa der
Schlussatz (Gegenüberstellung von Hof und Steinhof).
Der frühere Chefredakteur der „StundeKarl Tschuppik
(unter Adresse Richard Weininger, Berlin, Tiergartenstrasse 18) hat seinerzeit hg. als Zeuge angegeben,
dass der Stil des Artikels auf Ely als Verfasser hin
deute. Mehr konnte er über die Person des Verfassers
nicht sagen.


Der Privatankläger behauptet nun, Tschuppik wisse aber
jetzt, wer der Verfasser des in Rede stehenden Zeitungsartikels sei, er habe vor etwa einem Monat sich in diesem
Sinne geäussert.


Ich ersuche ergebenst den Karl Tschuppik als Zeugen über
die Person des Verfassers des Artikels einzuvernehmen.


Vorerst: Dr. Samek auffordern, sich vorerst zu verge
wissern, ob der Zeuge Karl Tschuppik sich derzeit unter
der angegebenen Berliner Adresse aufhält.


Äusserung binnen 8 Tagen.


Ferner ein weiteres … Exemplar der Stunde vom 10.XII.1925 vorzulegen.


31.III.1927.