A Abschrift.
B.
An das
Amtsgericht,Berlin-Mitte
Strafsache gegen Ernst Ely wegen Übertretung des
Urheberrechtsgesetzes
(Nummer Beilagen)
Wegen dieser ohne Zustimmung des
Verfassers des Briefes
erfolgten Veröffentlichung hat
Karl Kraus hg.
die Anklage
wegen Übertretung nach § 45 Ziff. 4 Urheberrechtsgesetz
gegen Ernst Ely,
Redakteur der „Stunde“ erhoben.
Ely bestreitet
entschieden, der Verfasser des gegenständ
lichen Zeitungsartikels zu sein; der Artikel trage auch
nicht seine (Elys) Stilgepräge,
ausgenommen etwa der
Schlussatz
(Gegenüberstellung von Hof und Steinhof).
Der frühere Chefredakteur der
„Stunde“ Karl Tschuppik
(unter Adresse Richard Weininger,
Berlin, Tiergartenstrasse 18)
hat seinerzeit hg. als Zeuge angegeben,
dass der Stil des Artikels auf Ely als Verfasser
hin
deute. Mehr
konnte er über die Person des Verfassers
nicht sagen.
Der Privatankläger behauptet nun, Tschuppik wisse
aber
jetzt, wer der Verfasser des in Rede stehenden Zeitungsartikels sei, er habe vor etwa einem Monat sich in diesem
Sinne geäussert.
Ich ersuche ergebenst den Karl Tschuppik als
Zeugen über
die Person des Verfassers des Artikels einzuvernehmen.
Vorerst:
Dr. Samek auffordern, sich vorerst zu verge
wissern, ob der Zeuge
Karl Tschuppik
sich derzeit unter
der
angegebenen Berliner Adresse
aufhält.
Äusserung binnen 8 Tagen.
Ferner ein weiteres …
Exemplar der Stunde vom 10.XII.1925 vorzulegen.
31.III.1927.