Die gefertigte Kronos Verlags A.G., als Eigentümerin
der Zeitschrift „Die Bühne“, verlangt gemäss § 23 des Pressegesetzes die Aufnahme
der nachfolgenden Berichtigung der in der
Nummer
697–705 der Zeitschrift „Die Fackel“, 27. Jahrgang,Oktober 1925,
mitgeteilten Tatsache in der ersten oder zweiten
nach dem Einlangen dieser
Berichtigung erscheinenden Nummer und
zwar in der in der zitierten
Gesetzesstelle vorgeschriebenen Form.
Sie veröffentlichen unter
dem Titel „Die Welt der Bühne“
nachstehendes Zitat aus der
Zeitschrift „Die Bühne“.
Es ist unrichtig, dass das
vorstehende Bild das unter dem
zitierten Absatz in der
Zeitschrift „Die Bühne“ veröffent
lichte Bild ist. Wahr ist vielmehr, dass
das Bild in der
Zeitschrift
„Die Bühne“ so aussieht:
Es ist insbesondere
unrichtig, dass unterhalb des Bildes
in der „Bühne“ ein Kreuz angebracht war,
richtig ist
vielmehr, dass
ein solches Kreuz sich in der „Bühne“
nicht
befindet.
Rekommandiert.