Vr XXVI 7150/25
An das
Landesgericht für Strafsachen IWien.
Beschuldigter und
Antragsteller: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien
III. HintereZollamtsstrasse
3
durch:
Vollmacht ausgewiesen zu Vr XXVI
4093/25
Privatankläger und
Antragsgegner: Kronos-Verlag A.G., Wien I. Wipplingerstrasse 32
wegen § 44 Urheberrechtgesetz
1 fach
Antrag auf Kostenbestimmung und
Verpflichtung des Privatanklägers
zum Ersatz derselben.
Der Privatankläger hat gegen mich den Antrag auf Einleitung
der Voruntersuchung wegen
Vergehen gegen den § 44 Urheberrechtsges. beantragt. Diese Voruntersuchung wurde auch eingeleitet, aber
das Strafverfahren gegen mich
wegen Nichterhebung der Anklage
eingestellt. Gemäss § 390 St.P.O. hat mir der Privatankläger
die
infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten zu er
setzen.
Als solche spreche ich an:
Zweistündige Konferenz mit Dr.
OskarSamek mit
Durchbesprechung der Tat
und Rechtsfragen S 300.–
Zweimalige Kommission Dris OskarSamek zum Straflandesgericht, Rück
sprache mit dem
Untersuchungsrich
ter zwecks Verlegung des Einver
nehmungstermines 50.–
Entf. Geb und Fahrt 2.– –.96
Eingabe mit Antrag auf
Kostenbestim
mung
s. Stempel 13.– 2.––
S 365.–
2.96
2% Warenumsatzsteuer
7.30
Barauslagen 2.96
S 375.26
Ich beantrage dem Privatankläger den Ersatz der
Kosten binnen 14 Tagen
aufzutragen.