In rechtsfreundlicher Vertretung des Herrn KarlKraus teile ich mit, dass dieser der gegen ihn er
gangenen Ladung zur Zl. 1043/25 für den 15. Dezember 1925
in der Ehrenbeleidigungssache gegen Anton Kuh nicht
Folge leisten wird.


Hochachtungsvoll


rekomm.


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