U IV 570/26
An das
Strafbezirksgericht I,Wien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.Hintere
Zollamtsstraase 3,
durch:
Beschuldigter: Anton Kuh,
Schriftsteller in Wien III.Beatrixgasse 1, Hotel Beatrix,
wegen Ehrenbeleidigung,
1 fach,
Ergänzende
Anträge des Privatanklägers:
Zu meiner hg. am 7. Juni 1926
erstatteten Eingabe
betreffend
die Irreführung des Gerichtes durch den Beschuldigten
gebe ich nachträglich Folgendes bekannt:
Zeuge der Anwesenheit des Beschuldigten am
Abend
des 5. Juni in der Renaissance-Bar muss dessen Freund ErnstPollak gewesen sein, der gleichzeitig im selben Lokal
weilte.
Beweis:
Zeuge Ernst Pollak, Sekretär
des Direktors
Samuel Bronner, Wien III. Hainburgerstrasse 15.
2Weiters lege ich sub A aus dem Mittagsblatte der„Stunde“ vom 8. Juni, erschienen am 7. Juni, das Referat des
Beschuldigten
über die am 5. Juni 1926 stattgehabte Premiere
am Deutschen Volkstheater mit der Schauspielerin Bergner vor,
woraus hervorgeht, dass der Beschuldigte trotz seiner „schweren
Blinddarmentzündung“
am Vormittag des Abends, zu Theaterbesuch
und journalistischen
Schreibarbeiten fähig war.
Ich lege weiters sub B einen Artikel des BeBschuldigten aus dem Mittagblatte
der „Stunde“ vom 9. Juni 1926,
erschienen am 8. Juni 1926, vor,
aus welchem trotz den zahl
reichen darin enthaltenen Unwahrheiten implicite das Geständnis
hervorgeht, durch die
behauptetete Krankheit das Gericht irrege
führt und die zur
Verhandlung berufenen Zeugen mutwillig an ihrer
Arbeitszeit geschädigt zu haben.
Ich gebe schliesslich bekannt,
dass sich seit der „schweren
Blinddarmentzündung“ des Beschuldigten vom 5. Juni 1926
sein Be
finden so
rapid gebessert hat, dass er bereits am 6. Juni 1926
abends beim Heurigen in Heiligenstadt in der Lage war, grössere
Quantitäten Alkohol zu sich zu
nehmen.
Beweis:
Zeuge Lothar Watzke, Wien III. Schimmelgasse 12.
Endlich verweise ich im
Zusammenhang mit der Beilage
4D darauf, dass es zweckentsprechend
ist die Zeugenaussagen der
Portiers raschest einzuholen, damit nicht durch Ablauf von Zeit
deren Erinnerungsvermögen
übermässig leide und sie sich
bei
der eventuellen Konfrontierung an die gehabten Gespräche
nicht mehr erinnern können.