U IV 570/26


B


In der Strafsache Karl Kraus gegen Anton Kuh
wegen EB. ergeht die Aufforderung binnen 8 Tagen
die derzeitige Strafe des Beschuldigten zwecks
Zustellung der Kostenäußerung mehr bekannt zu
geben.


12. / 8. 1927
Unterschrift


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