U IV 570/26
B
In der Strafsache Karl Kraus gegen
Anton Kuh
wegen EB. ergeht die
Aufforderung binnen 8 Tagen
die
derzeitige Strafe des Beschuldigten zwecks
Zustellung der Kostenäußerung mehr bekannt zu
geben.
12. / 8. 1927
Unterschrift