15 E 811/28/2


Beschluss


In der Exekutionssache Karl Kraus gegen
Anton Kuh wegen 527.09 S wird die betreibende Partei
verständigt, dass laut Postfehlbericht der DrittschuldnerGeorg Kugel unbekannt wohin verreist ist.


Exekutionsgericht Wien I. Riemergasse 7
Abt 15 am 14. Februar 1928.
Dr. Hohenecker
[Unterschrift]


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