15 E 811/28/2
Beschluss
In der Exekutionssache Karl Kraus gegen
Anton Kuh wegen 527.09 S wird die
betreibende
Partei
verständigt, dass
laut Postfehlbericht der DrittschuldnerGeorg Kugel unbekannt
wohin verreist ist.
Exekutionsgericht Wien
I. Riemergasse 7
Abt 15 am 14. Februar
1928.
Dr. Hohenecker
[Unterschrift]