G.Z. 15 E 833/28/3
An das
ExekutionsgerichtWien.
Betreibende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse
Nr. 3,
durch: Dr.
OSKAR
SAMEK
RECHTSANWALT
Wien, I. Schottenring 14
Tel. 68-2-62.
Verpflichtete Partei: Anton Kuh, Schriftsteller,
wegen S 527.09 und
11.20
S 538.29 s. Ngb.
2 fach
1 Rubrik
Antrag
auf neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution.
Beschluss.
Das Gericht bewilligt diesen
Antrag.
Die Kosten des
Antragstellers werden
nach Vorzug bestimmt.
Exekutionsgericht Wien,
Wien, I/1, Riemergasse
7,
Abt. 15, am 10.
MRZ. 1928
Dr. Hohenecker
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung
der
Kanzleileiter:
[Unterschrift]
Die Fahrnisexekution auf
Grund der Exe
kutionsbewilligung vom 6. Februar 1928 konnte wegen Abreise
des
Verpflichteten nicht
vollzogen werden. Es ist meinem Anwalt nun
mitgeteilt worden, dass der
Verpflichtete wieder nach Wien zurück
kommt.
Ich beantrage daher den
neuerlichen Voll
zug der bewilligten Fahrnisexekution zur Hereinbringung der voll
streckbaren
Forderung von S 527.09
und S
11.20
der Kosten der
Exekutionsbewilligung per S 3.84
und der Kosten der
Bewilligung einer Forderungsexe
kution zur G.Z.
15 E 811/28 per S 28.54
zusammen: S 570.67
und der
tarifmässigen Kosten dieses Antrages.