G.Z. 15 E 833/28/3


An das
ExekutionsgerichtWien.


Betreibende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3,
durch: Dr. OSKAR SAMEK
RECHTSANWALT
Wien, I. Schottenring 14
Tel. 68-2-62.


Verpflichtete Partei: Anton Kuh, Schriftsteller,


wegen S 527.09 und
11.20
S 538.29 s. Ngb.
2 fach
1 Rubrik


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Antrag auf neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution.


Beschluss.
Das Gericht bewilligt diesen Antrag.
Die Kosten des Antragstellers werden
nach Vorzug bestimmt.


Exekutionsgericht Wien,
Wien, I/1, Riemergasse 7,
Abt. 15, am 10. MRZ. 1928
Dr. Hohenecker
Für die Richtigkeit der Ausfertigung
der Kanzleileiter:
[Unterschrift]


Die Fahrnisexekution auf Grund der Exe
kutionsbewilligung vom 6. Februar 1928 konnte wegen Abreise des
Verpflichteten nicht vollzogen werden. Es ist meinem Anwalt nun
mitgeteilt worden, dass der Verpflichtete wieder nach Wien zurück
kommt.


Ich beantrage daher den neuerlichen Voll
zug der bewilligten Fahrnisexekution zur Hereinbringung der voll
streckbaren Forderung von S 527.09
und S 11.20
der Kosten der Exekutionsbewilligung per S 3.84
und der Kosten der Bewilligung einer Forderungsexe
kution zur G.Z. 15 E 811/28 per S 28.54
zusammen: S 570.67
und der tarifmässigen Kosten dieses Antrages.


Karl Kraus.


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