Ich erhielt Ihr Schreiben vom 8. November 1928.
Ich bemerke zu diesem, dass ich, als ich die Forderung des HerrnKuh gegen Sie in Exekution zog, gar nicht an die beiden Jack Smith
Abende dachte, sondern damals lediglich von der Ankündigung des
Vortrages am 19. November 1928 Kenntnis hatte. Die Ansprüche des
Herrn Kuh gegen Sie aus diesem Vortrag habe ich in Exekution ge
zogen. Der Anspruch war damals bereits begründet, wenn auch noch
nicht fällig und Sie sind daher verpflichtet, den Betrag nach
Fälligkeit an mich zu bezahlen.


Ich sende Ihnen die Exekutionsbewilligung und
den Auftrag zur Aeusserung zurück und ersuche Sie, ihn ordnungs
gemäss ausgefüllt dem Exekutionsgericht einzusenden.


Ich hoffe, diesmals sicher zum Gelde zu kommen,
da Sie ja bereits am 8.ds. im Besitze der Exekutionsbewilligung
waren und Herrn Kuh das Honorar für die beiden Jack Smith Abende
ausbezahlt haben, so dass das ganze Erträgnis des Abends, soweit
Herr Kuh daran beteiligt ist, noch der Exekution untersteht.


Ich lege zur Einsendung des Betrages, der nun
mehr zur Auszahlung zu gelangen hat, einen Erlagschein bei und
zeichne


hochachtungsvoll


1 Erlagschein
2 Beilagen
Rekommandiert


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