Ich erhielt Ihr Schreiben vom 8. November 1928.
Ich bemerke zu diesem, dass
ich, als ich die Forderung des HerrnKuh gegen Sie in
Exekution zog, gar nicht an die beiden Jack
Smith
Abende dachte,
sondern damals lediglich von der Ankündigung des
Vortrages am 19. November
1928 Kenntnis hatte. Die Ansprüche des
Herrn Kuh gegen Sie aus diesem Vortrag habe ich in Exekution
ge
zogen. Der
Anspruch war damals bereits begründet, wenn auch noch
nicht fällig und Sie sind
daher verpflichtet, den Betrag nach
Fälligkeit an mich zu
bezahlen.
Ich sende Ihnen die Exekutionsbewilligung
und
den Auftrag zur Aeusserung zurück und
ersuche Sie, ihn ordnungs
gemäss ausgefüllt dem Exekutionsgericht einzusenden.
Ich hoffe, diesmals sicher zum
Gelde zu kommen,
da Sie ja
bereits am 8.ds. im Besitze der Exekutionsbewilligung
waren und Herrn Kuh das Honorar für die beiden Jack Smith Abende
ausbezahlt haben, so dass das ganze Erträgnis des Abends, soweit
Herr Kuh daran beteiligt ist, noch der Exekution
untersteht.
Ich lege zur Einsendung des
Betrages, der nun
mehr zur Auszahlung zu gelangen hat, einen Erlagschein bei und
zeichne
hochachtungsvoll
1 Erlagschein
2 Beilagen
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