Zu Ihrem Schreiben vom 17. Dezember 1928
teile ich Ihnen mit, dass
sämtliche Exekutionsbewilligungen auf
den Betrag von S 527.09 samt
Anhang lauten. Derzeit besteht die
Schuld des Herrn Kuh in folgender Höhe zu Recht:
Ursprüngliche Kosten des
Strafverfahrens S 527.09
und S
11.20
Kosten der
Exekutionsbewilligung vom 6.2.1928 S 28.54
Kosten der Exekutionsbewilligung
vom 6.2.1928 (Fahrnis
exekution 3.84
Kosten der
Exekutionsbewilligung vom 17.3.1928 S 21.58
Kosten der Exekutionsbewilligung
vom 31.10.1928 S 23.54
S
615.79
abzüglich der von Ihnen
geleisteten Zahlung von S 157.–
verbleibt eine Restschuld von S 458.79
Ich nehme zur Kenntnis, dass
Sie von HerrnKuh die Anweisung
erhalten haben, mir den Reinertrag seiner
Januar Vorlesung à Konto
seiner Schuld zu überweisen, behalte mir
aber jedenfalls sämtliche
Rechte auch aus der jetzigen Forderungs
exekution vor.
In vorzüglicher Hochachtung
Rekommandiert