Zu Ihrem Schreiben vom 17. Dezember 1928
teile ich Ihnen mit, dass sämtliche Exekutionsbewilligungen auf
den Betrag von S 527.09 samt Anhang lauten. Derzeit besteht die
Schuld des Herrn Kuh in folgender Höhe zu Recht:
Ursprüngliche Kosten des Strafverfahrens S 527.09
und S 11.20
Kosten der Exekutionsbewilligung vom 6.2.1928 S 28.54
Kosten der Exekutionsbewilligung vom 6.2.1928 (Fahrnis
exekution 3.84
Kosten der Exekutionsbewilligung vom 17.3.1928 S 21.58
Kosten der Exekutionsbewilligung vom 31.10.1928 S 23.54
S 615.79
abzüglich der von Ihnen geleisteten Zahlung von S 157.–
verbleibt eine Restschuld von S 458.79


Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie von HerrnKuh die Anweisung erhalten haben, mir den Reinertrag seiner
Januar Vorlesung à Konto seiner Schuld zu überweisen, behalte mir
aber jedenfalls sämtliche Rechte auch aus der jetzigen Forderungs
exekution vor.


In vorzüglicher Hochachtung


Rekommandiert


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