Sehr geehrter Herr Kollege!


In dieser Sache ist am 18. Juli ds. Js. verhandelt, aber
die Verkündung der Entscheidung auf den 25. Juli ds. Js. be
stimmt worden. Dieser Termin ist wurde zwei Mal verlegt. Gestern
erfuhr ich, dass der Beklagte antragsgemäss verurteilt ist.
Vollstreckbare Ausfertigung habe ich noch nicht in meinen
Händen. Nach deren Eingang werde ich alle mir dienlich er
scheinenden Vollstreckungsmassnahmen ergreifen.


Mit herzlichen Grüssen
Ihr sehr ergebener
Dr Katz


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