An die
Staatsanwaltschaft beim Straflandesgerichte I
in Wien.
1 fach
erstattet folgende Anzeige.
Ich bringe der
Staatsanwaltschaft zur Kenntnis, dass
mir von wohlinformierter Seite
folgender Tatbestand mitge
teilt wurde.
Herr Josef Heller ist Besitzer des Kaffeehauses
„Ankerhof“, Wien I. Lichtensteg 4. Im Februar 1926 woll
te ein gewisser Herr
Herzfeld, welcher am Bauernmarkt ein Moden
geschäft besitzt,
dieses in ein Kaffeehaus verwandeln. Gegen
die Erteilung einer Konzession an
Herzfeld wurde von der Be
rufsorganisation der
Kaffeesieder Einspruch erhoben. Durch die
Errichtung eines Kaffeehauses auf
dem Bauernmarkt wäre das
Kaffeehaus des Josef
Heller auf dem Lichtensteg
geschädigt
worden. Am 3. Feber
1926 kam in das Kaffeehaus des Herrn JosefHeller der
Administrationsdirektor Zlattner von der
„Stunde“ in
Begleitung zweier Redakteure der Stunde, deren Namen
mir nicht mitgeteilt wurden,
teilte mit, dass Herr Herzfeld bei
ihnen gewesen sei und er sie
angeweint habe, sie möchten ihn
publizistisch bei der Erwerbung der Kaffeehauskonzession un
terstützen. Sie
verlangten von Herrn Heller für die Unter
lassung der Unterstützung der Angelegenheit Herzfeld die Auf
gabe eines
ganzjährigen Inserates und drohten, für den Fall
der Nichteinschaltung desselben,
die Angelegenheit Herzfeld
zum Nachteile des Herrn Heller zu fördern.
Tatsächlich ist ein
Inseratenvertrag auf 18,000.000.– K unter diesen Einwirkungen
zustande gekommen.
Beweis:
Josef Heller,
Wien I. Lichtensteg 4
Dr. Oskar Samek.