Wiener Allgemeine ZeitungBlaubartDie Fackel


Die Häufung von Veröffentlichungen in der „Wiener Allgemeinen Zeitung“, welche meinen Mandanten, Herrn Karl Kraus,
betreffen, müssen vielfach die Meinung erwecken, dass Herr KarlKraus seine Zustimmung zu diesen Veröffentlichungen erteilt hat,
da es bekannt ist, dass er weder einer Propaganda für seine Vor
träge, die in der Wiener Presse auch sonst nicht erfolgt, zu
stimmt, noch die Veröffentlichung von Porträts und den Nachdruck
von Artikeln aus der „Fackel“ gestattet und ein Zuwiderhandeln
gerichtlich verfolgt. Die Häufung dieser Fälle müsste den Anschein
hervorrufen, dass ausnahmsweise eine Zustimmung erteilt worden
sei. Speziell die Einleitung zu dem Abdruck des Programmes des
Blaubart Vortrages „wir erhalten die folgende Ankündigung“, war
geeignet, diesen Anschein herbeizuführen und auch für die anderen
Fälle zu unterstützen. In diesen anderen Fällen liegt nun ein
Eingriff in das Urheberrecht des Herrn Karl Kraus, in einem der
Fälle auch des Verlages R. Lanyi vor.


Ich ersuche Sie demnach in rechtsfreundlicher Ver
tretung des Herrn Karl Kraus bezw. der Firma R. Lanyi, zu Gunsten
des Kinderwohlfahrtszweckes, dem der Verkauf der Ansichtskarten
mit dem Porträt des Herrn Karl Kraus von Kokoschka gewidmet ist,
und der Blindenfürsorge einen Sühnebetrag von S 500.– und die in
meiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten der Informationserteilung und
dieses Schreibens in der Höhe von S 50.– mittels des beiliegenden
Erlagscheines an mich zu senden und die beiliegende Erklärung in
der nächsten Nummer Ihres Blattes zu veröffentlichen, da ich den
Auftrag habe, sonst die Klage wegen Verletzung des Urheberrechtes
einzubringen.


Hochachtungsvoll


rekommandiert.
1 Beilage.
1 Erlagschein.