Die Häufung von
Veröffentlichungen in der „Wiener Allgemeinen
Zeitung“, welche meinen Mandanten, Herrn Karl Kraus,
betreffen, müssen vielfach die Meinung erwecken, dass Herr KarlKraus seine Zustimmung zu
diesen Veröffentlichungen erteilt hat,
da es bekannt ist, dass er weder
einer Propaganda für seine Vor
träge, die in der Wiener Presse auch sonst nicht erfolgt, zu
stimmt, noch die
Veröffentlichung von Porträts und den Nachdruck
von Artikeln aus der „Fackel“ gestattet und ein
Zuwiderhandeln
gerichtlich
verfolgt. Die Häufung dieser Fälle müsste den Anschein
hervorrufen, dass ausnahmsweise
eine Zustimmung erteilt worden
sei. Speziell die Einleitung zu dem Abdruck des Programmes des
Blaubart Vortrages „wir erhalten die folgende
Ankündigung“, war
geeignet, diesen Anschein herbeizuführen und auch für die anderen
Fälle zu unterstützen. In diesen
anderen Fällen liegt nun ein
Eingriff in das Urheberrecht des Herrn Karl Kraus, in
einem der
Fälle auch des Verlages R. Lanyi vor.
Ich ersuche Sie demnach in
rechtsfreundlicher Ver
tretung des Herrn Karl Kraus bezw. der Firma R. Lanyi,
zu Gunsten
des
Kinderwohlfahrtszweckes, dem der Verkauf der Ansichtskarten
mit dem Porträt des Herrn Karl Kraus von Kokoschka gewidmet ist,
und der Blindenfürsorge einen
Sühnebetrag von S 500.– und die in
meiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten der
Informationserteilung und
dieses
Schreibens in der Höhe von S 50.– mittels des beiliegenden
Erlagscheines an mich zu senden und die beiliegende
Erklärung in
der nächsten Nummer
Ihres Blattes zu veröffentlichen, da ich
den
Auftrag habe, sonst die
Klage wegen Verletzung des Urheberrechtes
einzubringen.
Hochachtungsvoll
rekommandiert.
1 Beilage.
1 Erlagschein.