Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus
ersuche
ich Sie um die
Aufnahme der nachfolgenden Berichtigung
der am Mittwoch den 28. April 1926 in No. 117, Seite
10
in dem Verhandlungsberichte Karl
Kraus gegenAnton
Kuh mitgeteilten Tatsache:
Es ist unrichtig, dass Karl Kraus wegen
der Be
zeichnung
Vortragsaffe zunächst nur gegen Kuh eine Klage
einbrachte, richtig ist vielmehr,
dass die eingebrachte
Klage sowohl gegen Kuh, als auch gegen
den verantwort
lichen
Redakteur Dr. Fritz
Kaufmann gerichtet war.
Hochachtungsvoll
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