P.D.ZI. 1–3226/1926 Wien, am 30. Dezember 1926


An
Wohlgeboren Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt
in
Wien I.


Zu Ihrer Beschwerde in der Angelegenheit des Schriftstellers Herrn Karl Kraus teilen wir Ihnen mit, dass unsere Erhebun
gen trotz der vorgenommenen Schriftenvergleichungen und der Beob
achtung aller in Betracht kommenden Organe von keinem Erfolg be
gleitet waren.


Bezüglich der Ladung des Herrn Anton Kuh zur Hauptver
handlung für den 11. November 1926 haben wir erhoben, dass für den
Genannten zur angegebenen Zeit ein Gerichtsstück vorlag, welches
an Stelle des zu dieser Zeit beurlaubten Zustellers eine Ersatz
kraft zustellte, die das Gerichtsstück infolge der Auskunft des
Hotelportiers, der Empfänger sei unbekannt wohin ausgezogen, mit dem
Vermerk „als unbestellbar“ zurückgeleitet hat. Es konnte aller
dings nicht mehr festgestellt werden, ob oberwähntes Gerichtsstück
mit der Ladung identisch war.


Bezüglich des in Verlust geratenen Eilbriefes haben wir
uns an die c.sl. Postverwaltung behufs Bekanntgabe des Zuganges ge
wendet, jedoch keine Antwort erhalten.


Die Beilagen folgen unter einem zurück.
[Unterschrift]


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