P.D.ZI. 1–3226/1926 Wien, am 30. Dezember 1926
An
Wohlgeboren Herrn Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt
in
Wien I.
Zu Ihrer Beschwerde in der Angelegenheit des Schriftstellers Herrn Karl
Kraus teilen wir Ihnen mit, dass unsere Erhebun
gen trotz der
vorgenommenen Schriftenvergleichungen und der Beob
achtung aller in
Betracht kommenden Organe von keinem Erfolg be
gleitet waren.
Bezüglich der Ladung des Herrn Anton Kuh zur Hauptver
handlung für den 11. November 1926 haben wir erhoben, dass für
den
Genannten zur angegebenen Zeit ein
Gerichtsstück vorlag, welches
an
Stelle des zu dieser Zeit beurlaubten Zustellers eine Ersatz
kraft zustellte, die
das Gerichtsstück infolge der Auskunft des
Hotelportiers, der Empfänger sei unbekannt wohin
ausgezogen, mit dem
Vermerk
„als
unbestellbar“ zurückgeleitet hat. Es konnte aller
dings nicht mehr
festgestellt werden, ob oberwähntes Gerichtsstück
mit der Ladung identisch war.
Bezüglich des in Verlust
geratenen Eilbriefes haben wir
uns an die c.sl. Postverwaltung behufs Bekanntgabe des
Zuganges ge
wendet, jedoch keine Antwort erhalten.
Die Beilagen folgen unter
einem zurück.
[Unterschrift]