Sehr geehrter Herr College,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr beeile ich mich, Ihnen
auf Ihre heute eingetroffene Zuschrift zu erwidern, dass eine
Befristung nicht vorliegt. Ich habe dem Gericht bereits am 5.
Mai mitgeteilt, ich würde mich voraussichtlich noch schriftlich
äussern. Das hindert das Gericht aber nicht, schon vorher einen
Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erlassen.


Den gegnerischen Schriftsatz füge ich wieder bei, da ich
noch ein Exemplar habe.


Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl


3