Sehr geehrter Herr College,
in der Privatklagesache Kraus gegen
Kerr
beeile ich mich, Ihnen
auf
Ihre heute eingetroffene Zuschrift zu erwidern, dass eine
Befristung nicht vorliegt.
Ich habe dem Gericht bereits am 5.
Mai mitgeteilt, ich würde
mich voraussichtlich noch schriftlich
äussern. Das hindert das Gericht aber nicht, schon vorher einen
Beschluss über die Eröffnung
des Hauptverfahrens zu erlassen.
Den gegnerischen Schriftsatz füge ich wieder bei, da ich
noch ein Exemplar habe.
Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl