Sehr geehrter Herr College,
in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr hat nunmehr das Amtsgericht
Charlottenburg gegen den Beschuldigten
das Hauptverfahren
wegen
öffentlicher Beleidigung aus § 185 StGB. eröffnet und
die
Hauptverhandlung auf
den 4. August d.J. Vormittag 11¼ Uhr Charlottenburg Kantstrasse 79 Zimmer 20 anberaumt.
Mit Dank bestätige ich den
Empfang des 2. Exemplars der „Rundfrageüber Karl Kraus.“
Ich bitte Sie, Herrn Kraus gfl. mitzuteilen, dass ich mich über
die
den § 193 StGB. angehende Judikatur in den nächsten Tagen äussern
werde. Es lässt sich darüber
recht viel sagen und es wird dies in
der Hauptverhandlung, falls
erforderlich, zu geschehen haben.
Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl