Sehr geehrter Herr College,
in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr stelle ich im Einklang
mit meinem Brief vom 5. d.M. Herrn Kraus die direkte Schriftsatzein
reichung in zwei Exemplaren
anheim. Ich erbitte eine Abschrift für
meine Akten. Was Ihre Kosten
anlangt, so ist es mir fraglich, ob sie
im Falle des Obsiegens
unseres Mandanten erstattungsfähig sind. Je
denfalls müssten
sie nach der deutschen Gebührenordnung in Ansatz
gebracht werden.
Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl