Sehr geehrter Herr College,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr stelle ich im Einklang
mit meinem Brief vom 5. d.M. Herrn Kraus die direkte Schriftsatzein
reichung in zwei Exemplaren anheim. Ich erbitte eine Abschrift für
meine Akten. Was Ihre Kosten anlangt, so ist es mir fraglich, ob sie
im Falle des Obsiegens unseres Mandanten erstattungsfähig sind. Je
denfalls müssten sie nach der deutschen Gebührenordnung in Ansatz
gebracht werden.


Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl


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