Sehr geehrter Herr College,


in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr ist laut gerichtlicher
Nachricht der Termin wieder verlegt worden, und zwar auf den 2.
Februar.


Was die etwaige Gestaltung eines Vergleichs anlangt, so kann ich,
da auch Widerklage erhoben ist, mir vorläufig einen solchen nur
derartig denken, dass bei Kostenteilung Klage und Widerklage ohne
Publikationsverpflichtungen zurückgenommen werden. Ob die Gegenseite
einem Vergleich überhaupt geneigt wäre, ist mir unbekannt.


Mit kollegialer Hochachtung
Victor Fraenkl


3