Sehr geehrter Herr College,
in der Privatklagesache Kraus gegen Kerr
ist laut gerichtlicher
Nachricht
der Termin wieder verlegt worden, und zwar auf den 2.
Februar.
Was die etwaige Gestaltung eines
Vergleichs anlangt, so kann ich,
da auch Widerklage erhoben ist, mir vorläufig einen solchen nur
derartig denken, dass bei
Kostenteilung Klage und Widerklage ohne
Publikationsverpflichtungen
zurückgenommen werden. Ob die Gegenseite
einem Vergleich überhaupt
geneigt wäre, ist mir unbekannt.
Mit kollegialer Hochachtung
Victor Fraenkl