Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus ver
lange ich die Aufnahme der
Berichtigung der in Ihrer Nummervom 5. Feber 1928 auf
Seite 3 in dem Artikel „Der ProzessAlfred Kerr –
Karl Kraus“ mitgeteilten, meinen Mandanten
betreffenden Tatsache gemäss § 23 Pressgesetz.
Es ist unrichtig, dass
Schriftsätze im Um
fange von 30–100 Seiten verlesen wurden. Richtig ist viel
mehr, dass keine
Schriftsätze verlesen wurden und die Ver
handlung nur 5 Minuten
gedauert hat.