Der Prozeß Alfred Kerr – Karl KrausDie Stunde, 5.2.1928


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus ver
lange ich die Aufnahme der Berichtigung der in Ihrer Nummervom 5. Feber 1928 auf Seite 3 in dem Artikel „Der ProzessAlfred Kerr – Karl Kraus“ mitgeteilten, meinen Mandanten
betreffenden Tatsache gemäss § 23 Pressgesetz.


Es ist unrichtig, dass Schriftsätze im Um
fange von 30–100 Seiten verlesen wurden. Richtig ist viel
mehr, dass keine Schriftsätze verlesen wurden und die Ver
handlung nur 5 Minuten gedauert hat.


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