Sehr verehrter Herr Kraus,
soeben erhalte ich das Dreckblatt des
Hirschberg. Ich bin unbedingt dagegen, daß man diesem
geballten und gestuften Vorwurf
auch nur die Ehre
einer
Beleidigungsklage erweist. Das würde dem bisher völlig
unbekannten Lausejungen, der
nicht mal einen Schulaufsatz
für
Tertia zusammenbringt, sich aber am Teetisch oder im
Bett – da ist kein Unterschied –
der Frau Bankier Meyer-Cohn (die den Hirschberg mitsamt dem Revolverblatt
(vgl. Seite 9) wohl
aushält) recht respektabel
ausnehmen mag, nur die Gelegenheit
geben, für sich Reklame zu machen und sich in eine Rolle
hineinzuspielen, die er nicht zu
spielen hat.
Nach dieser Lektüre gebe ich
Ihnen recht:
man muß sich
darauf beschränken, den Hauptdreckfinken zu
erledigen und alles Gewürme,
was um ihn kriecht, durch
Nichtachtung zu vertreten.
Den „wehmütigen Zug auf dem
Rücken“ hat der
weltberühmte Kritiker meines Wissens übrigens dem Heine
contra Börne – welche Vergleichsmöglichkeit! – oder
dem
Denunzianten-Menzel gestohlen!
NB! Die Gedichte des Kerr kostenlos, schenkweise –
also nicht gewerbsmässig –
in Deutschland zu vertreiben (z.B.
an alle Redaktionen zu
senden), verbietet Ihnen die einstweilige Verfügung
nicht. Ein sehr guter Weg,
dem Zivilrechts-Kerr ein Schnippchen
zu schlagen, wäre deshalb:
ein dünnes Heftchen schmierigster Gottlieb-
Gedichte (1 Bogen – keine
Fackel-Nummer – herauszubringen
und
unter Kerrs Namen allen geistigen und zahlreichen
Zeitungen
kostenlos zu
übersenden (Kostenpunkt m.E. etwa 3–400 Mk).
Mit besten Grüssen
Ihnen ergeben
Laserstein