Abschrift!


Sehr geehrter Herr Doktor!


Von dem Inhalt Ihres gefl. Schreibens vom 28. März ha
ben wir Kenntnis genommen, möchten aber höfl. darauf hinwei
sen, dass der von Ihnen erörterte Fall nicht zur Zuständig
keit des Kampfausschusses gegen Zensur gehören dürfte.


Hochachtungsvoll
Kampfausschuss gegenZensur.