Sehr geehrter Herr Kollege,
in der einstweiligen
Verfügungssache betreffend
Plakate frage ich hierdurch an und bitte um sorg
fältige Prüfung und um
umgehende Antwort, ob etwa
eine einstweilige Verfügung des Landgerichts
I, Berlin
vom 8. März 1929 –
38.Q.36/29 – an Sie oder Herrn
Kraus zugestellt ist und wann dies evtl.
geschehen
ist. Es handelt
sich um das Verbot des Plakatierens.
Evtl. bitte ich um
Übersendung der einstweiligen Ver
fügung nebst
Zustellungsurkunde an mich.
Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.