Sehr geehrter Herr Kraus!


Für die beispiellose Skrupel
losigkeit und Lügenhaftigkeit der
Presse ist der beiliegende Artikel
ein Schulbeispiel. Dass eine Zeitung
nicht davor zurückschreckt, einen
Toten, dessen Leichnam zu bergen
bis heute nicht möglich war,
zur Zielscheibe einer schmutzigen
Sensation zu machen, übersteigt
wohl alle Begriffe von Takt
und Geschmacklosigkeit.


Ich wäre Ihnen sehr dank
bar, wenn Sie mir Gelegenheit
geben würden, Ihnen als dem
wahrsten und leidenschaftlichsten
Vertreter aller Menschenrechte,
den Fall vorzutragen. Es wäre
die einzige Möglichkeit, einen
Toten, der Sie, geehrter HerrKraus, ungemein geschätzt und
verehrt hat, vor der Presskanaille
zu schützen.


Ihre ergebene
Lisl Spielmann
Wien XVI., Koppstr. 3.


Wien, 18. April 1925.