Sehr geehrter Herr Kraus!
Für die beispiellose
Skrupel
losigkeit und Lügenhaftigkeit der
Presse ist der beiliegende Artikel
ein Schulbeispiel. Dass eine
Zeitung
nicht davor
zurückschreckt, einen
Toten,
dessen Leichnam zu bergen
bis
heute nicht möglich war,
zur
Zielscheibe einer schmutzigen
Sensation zu machen, übersteigt
wohl alle Begriffe von
Takt
und
Geschmacklosigkeit.
Ich wäre Ihnen sehr dank
bar, wenn Sie mir
Gelegenheit
geben würden,
Ihnen als dem
wahrsten und
leidenschaftlichsten
Vertreter aller Menschenrechte,
den Fall vorzutragen. Es
wäre
die einzige
Möglichkeit, einen
Toten, der
Sie, geehrter HerrKraus,
ungemein geschätzt und
verehrt hat, vor der Presskanaille
zu schützen.
Ihre ergebene
Lisl Spielmann
Wien XVI., Koppstr. 3.
Wien, 18. April 1925.