Vr. XXVI 670/27
Beschluß
Aus der Strafsache Vr. XXVI
670/27 gegen EmilSchifter wegen Vergehens gegen die öffentliche Ruhe
und Ordnung nach § 305 STG. (betreffend den Aufsatz „Periodischer
Lehmann“ in der Folge 5 der Zeitung
„Volkskampf“
vom 29.1.1927) und wegen
Vergehens gegen die Sicherheit
der Ehre (betreffend denselben Aufsatz
in der gleichen
Folge der Zeitung „Volkskampf“) wird das Verfahren
wegen
Vergehens gegen die
Sicherheit der Ehre gemäß § 57 STPO.
ausgeschieden, weil dies zur
Vermeidung von Verzögerungen
und
Erschwerungen dienlich erscheint.
Für das ausgeschiedene
Verfahren ist ein neues
Register zu eröffnen.
Landesgericht für Strafsachen Wien I
Abt. XXVI am 15. Februar
1927
Herrn
Dr. Oskar Samek, R.A. I. Schottenring 14
nomine
Karl Kraus, III. Hint. Zollamtsstr. 3