Periodischer LehmannVolkskampf, 29.1.1927


Vr. XXVI 670/27


Beschluß


Aus der Strafsache Vr. XXVI 670/27 gegen EmilSchifter wegen Vergehens gegen die öffentliche Ruhe
und Ordnung nach § 305 STG. (betreffend den Aufsatz „Periodischer Lehmann“ in der Folge 5 der Zeitung „Volkskampf“
vom 29.1.1927) und wegen Vergehens gegen die Sicherheit
der Ehre (betreffend denselben Aufsatz in der gleichen
Folge der Zeitung „Volkskampf“) wird das Verfahren wegen
Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß § 57 STPO.
ausgeschieden, weil dies zur Vermeidung von Verzögerungen
und Erschwerungen dienlich erscheint.


Für das ausgeschiedene Verfahren ist ein neues
Register zu eröffnen.


Landesgericht für Strafsachen Wien I
Abt. XXVI am 15. Februar 1927


Dr. Schima


Herrn
Dr. Oskar Samek, R.A. I. Schottenring 14
nomine
Karl Kraus, III. Hint. Zollamtsstr. 3


1