VolkskampfVolkskampf, 29.1.1927Periodischer LehmannDie Fackel


Geschäftszahl U I 70/27/15
7E 1732/28


Im Namen der Republik!


Das Strafbezirksgericht I in Wien, als Presse-Gericht hat heute in Gegenwart
des Privatanklagevertreters Dr. Oskar Samek
in Abwesenheit
des Angeklagten Emil Schifter
über die Anklage verhandelt, die der Privat
ankläger Karl Kraus gegen
Emil Schifter, 43 Jahre alt, verheiratet, verant
wortlicher Schriftleiter der
Zeitung „Volkskampf
wegen der Übertretung nach § 30 Press-Gesetz erhoben hatte
und über den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestrafung des Beschuldigten
Verfall der Nummer 5 der Zeitung „Volkskampf“ vom 29.1.1927 und Veröffent
lichung des Urteiles in dieser Zeitung
zu Recht erkannt:


Emil Schifter ist schuldig, er habe im Jänner 1927 in
Wien als verantwortlicher Schriftleiter der ebenda erscheinenden Zeitung
Volkskampf“ bei der Aufnahme des Aufsatzes „periodischer Lehmann
in Nummer 5 der genannten Zeitung vom 29. Jänner 1927, dessen Inhalt das
Vergehen gegen die Sicherheit der Ehre nach § 491 StG. begründet, jene
Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflichtgemäßer Anwendung die
Aufnahme des strafbaren Inhaltes unterblieben wäre.


Er hat hiedurch die Uebertretung nach § 30 Press-Gesetz begangen
und wird hiefür mit Bedachtnahme auf die hg. Urteile U I 66/27 vom
5. Mai 1927 und U I 147/27 vom 12. Mai 1927, mit welchen der Beschuldigte
wegen des gleichen Deliktes mit einer Geldstrafe von je dreißig Schil
lingen bestraft wurde, unter Anwendung des § 265 StPO. zu einer Geld
strafe im Betrage von
fünfzig (50) Schilling
im Nichteinbringungsfalle zu 48 Stunden Arrest und gemäß § 389 StPO.
zum Ersatze der Kosten des Strafverfahrens verurteilt.


Emil Schifter wird ferner gemäß § 43 (1) Press-Gesetz
verpflichtet, dieses Urteil in der ersten oder zweiten Nummer der Zei
tung „Volkskampf“, die nach Rechtskraft dieses Urteiles erscheinen
wird, in der im § 23 Press-Gesetz vorgeschriebenen Weise zu veröffent
lichen, widrigenfalls die Zeitung nicht mehr erscheinen dürfte.
Gemäß § 41 (1) Press-Gesetz wird die Nummer 5 der Zeitung „Volkskampf“ vom 29. Jänner 1927 für verfallen erklärt.


Gemäß § 5 (2) Press-Gesetz haftet Josef Müller als Eigentümer
und Herausgeber der genannten Zeitung für die Geldstrafe und die Kosten
des Strafverfahrens zur ungeteilten Hand mit dem Verurteilten.


Gründe:
Durch das Impressum ist erwiesen, daß Emil Schifter der
verantwortliche Schriftleiter der Nummer 5 der Zeitung „Volkskampf“
vom 29. Jänner 1927 war, in der unter der Ueberschrift „periodischerLehmann“ ein Aufsatz erschienen ist, der die Stelle enhält: „… KrausKarl, genannt der ‚Fackel‘-Jud, gehört zu den pestilenzartigsten seiner
Rasse.“ Es ist in dieser Stelle eine öffentliche Verspottung der Person
des Privatanklägers gelegen; sie begründet daher objektiv den Tatbestand
des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre nach § 491 StPO.


Da ein Beweis dafür, daß der Beschuldigte den vorerwähnten Aufsatz
verfasst oder in Kenntnis des Inhaltes zum Drucke befördert hat, nicht
erbracht wurde, konnte er nur in der Richtung des § 30 Press-Gesetzes
zur Verantwortung gezogen werden.


Der Schuldspruch ist daher begründet.


Bei der Strafbemessung waren die Vorstrafen des Beschuldigten
wegen Pressedelikten erschwerend, mildernd war kein Umstand.


Unter Bedachtnahme auf die im Urteilsspruch genannten in der
Zwischenzeit erflossenen Urteile hat das Gericht die Bestimmung des
§ 265 StPO. angewendet.


Die verhängte Strafe erscheint somit dem verschulden des Beschuldigten angemessen.


Die übrigen Aussprüche des Urteiles stützen sich auf die bezo
genen Gesetzesstellen.


Wien, am 2. Juni 1927.


Dr. Christoph Höflmayr


Für die Richtigkeit der Ausfertigung
der Kanzleileiter:
Kahlert


B.


Kosten einbringlich.


Strafbezirksgericht I in Wien
Gerichts-Abteilung I
II. Schiffamtsgasse Nr. 1


Wien, am 2./6.1927


Dr. Christoph Höflmayr
Für die Richtigkeit der Ausfertigtigung
der Kanzleileiter
Kahlert


Das Urteil ist am 26./6.1927 in Rechtskraft erwachsen.


Strafbezirksgericht I in Wien
Gerichts-Abteilung I
II. Schiffamtsgasse Nr. 1
Wien, am 28./6.1927
Kahlert


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