In rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn
Karl Kraus verlange ich die Berichtigung der in
Ihr Nummer vom 17. März 1927 mitgeteilten, meinen Mandanten betreffenden
Tatsachen, die in der Notiz „Vorlesungen Karl Kraus“
berichtet wurden, gemäß § 23 Pr.G.
Es ist unrichtig, daß Karl Kraus seinen
Zyklus
„Theater der Dichtung“
mit dem Programm „Der Zigeunerbaron“, „Die Fledermaus“ und das „Spitzentuch der Königin“
von Johann Strauß fortsetzt.
Richtig ist, daß Herr Karl Kraus
nicht die Ab
sicht hat, diesen Zyklus durch Vortrag obiger Werke fort
zusetzen. Ein Johann Strauß-Zyklus, dessen Reinertrag dem
Wiener Tierschutzverein gewidmet sein soll, findet nicht
statt.
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