Wie Sie in Ihrem Schreiben vom 26. März 1928
angekündigt haben, übersendeten
Sie am gleichen Tage dem von mir
vertretenen Herrn Karl Kraus Mk. 150.– „für
Mitarbeit in Nr. 93 und
94 des Hamburger Fremdenblattes, Jahrgang 1927“. Da
eine Mitarbeit
im gegebenen Fall
nicht vorliegt, wird Herr Kraus das Honorar nicht
für sich verwenden. Ferner
ersuche ich Sie, nicht nur im Interesse
des durch das Plagiat
geschädigten Autors, sondern auch im öffent
lichen Interesse, nämlich zum
Schutze der literarischen Oeffentlich
keit vor dem Plagiator, unter dessen Namen andauernd Arbeiten in
deutschen Druckschriften
erscheinen, der Feststellung Raum zu geben,
die ich im Vertrauen auf Ihre
richtige Einstellung zur Sache nicht
als Berichtigung im Sinne des
Pressgesetzes einsende:
„Die in den Nummern 93 und 94, Jahrgang 1927 erschienene
novellistische Arbeit von Willy Reese ‚Opfer der Berühmtheit‘
hat sich nachträglich als eine
fast wörtliche Entlehnung der Satire
‚Der
Biberpelz‘ von Karl Kraus (erschienen in der
‚Fackel‘ und im
Buch ‚Die chinesische Mauer‘) herausgestellt“.
Ich ersuche Sie ferner um
freundliche Zusen
dung eines Belegexemplars der Nummer, in der diese Feststellung er
scheint.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert.