U I 247/27
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B
In der hiergerichtlichen
Strafsache Karl
Kraus gegen
Bruno Hohlfeld
wegen § 24 Pr.Ges. wird wegen Klagsrückziehung
seitens des Privatanklägers die auf 26. Juli
1927 anberaumte
Hauptverhandlung
abgesetzt und das Verfahren gemäss § 46 St.P.O.
eingestellt.
Die Kosten hat gemäss § 390 St.P.O. der Privatankläger
zu tragen.
Die Kosten sind
einbringlich.
Herrn Dr. Oskar Samesch
[Unterschrift]
Kraus– Arb.Zeitung
25. Juli 1927