U I 247/27
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B


In der hiergerichtlichen Strafsache Karl Kraus gegen
Bruno Hohlfeld wegen § 24 Pr.Ges. wird wegen Klagsrückziehung
seitens des Privatanklägers die auf 26. Juli 1927 anberaumte
Hauptverhandlung abgesetzt und das Verfahren gemäss § 46 St.P.O.
eingestellt.


Die Kosten hat gemäss § 390 St.P.O. der Privatankläger
zu tragen.


Die Kosten sind einbringlich.


Herrn Dr. Oskar Samesch


[Unterschrift]


KrausArb.Zeitung
25. Juli 1927