In der Nummer 28 der Zeitschrift „Der Weltspiegel“,
erschienen in Berlin am 10. Juli 1927, wurden auf
Seite 2
zwei
Photographieporträts meines Mandanten des Herrn Karl Kraus
veröffentlicht. Diese
Photographieporträts waren auf der PeterAltenberg
Ausstellung ausgestellt und konnten nur mit Ihrer Bei
hilfe veröffentlicht worden
sein. Nach § 45 Absatz 3 des Urheberrechts Gesetzes ist
die Veröffentlichung eines Photographieporträts
ohne Zustimmung der
dargestellten Person eine Uebertretung.
Mein Mandant hat mich beauftragt, gegen Sie
die Privatanklage wegen dieser
Uebertretung einzuleiten, wenn Sie
nicht binnen 3 Tagen mittels des beiliegenden Erlagscheines eine
S
300.– zu Gunsten der am 15. Juli 1927 Verletzten zu
meinen Händen erlegen, und die in
meiner Kanzlei aufgelaufenen
Kosten der Informationserteilung
und dieses Schreibens in der Höhe
von S 15.– bezahlen.
Hochachtungsvoll
1 Erlagschein
Rekommandiert