Sehr geehrter Herr Doktor!
Ich erhalte erst jetzt Ihr Schreiben vom12. ds., da ich verreist
war. Ich habe mit der Veröffentlichung der Por
träts Ihres Mandanten nicht das Geringste zu tun und kann nicht umhin,
meinem Erstaunen darüber Ausdruck
zu geben, dass Sie ohne jede tatsäch
liche Grundlage mich der „Beihilfe“ zu dieser Veröffentlichung be
schuldigen und mir eine strafbare
Handlung vorwerfen. Ich lehne Ihre
völlig unbegründeten Forderungen mit Entschiedenheit ab und behalte mir
meinerseits vor, die auf Grund
Ihres Schreibens mir zustehenden Schritte
zu unternehmen.
Lediglich zu Ihrer Information
teile ich Ihnen
mit, dass ich
niemandem das Nachphotographieren der in der Altenberg
ausstellung enthaltenen Photographien Ihres Mandanten gestattete, noch auch
eine dieser Photographien aus der
Hand gab. Es ist mir daher auch voll
ständig unerklärlich, wieso es zu
den von Ihnen erwähnten Veröffent
lichungen kam und ich wäre
bereit, falls die gegen mich – wie ich noch
mals betonen muss – vollständig
grundlos erhobenen Beschuldigungen mit
dem Ausdruck des Bedauerns
zurückgenommen werden, Nachforschungen darüber
anzustellen, ob das
Nachphotographieren etwa unberechtigterweise während
der Ausstellung in meiner Galerie erfolgte.
Hochachtungsvoll
Otto
Nirenstein