Sehr geehrter Herr Doktor!


Ich erhalte erst jetzt Ihr Schreiben vom12. ds., da ich verreist war. Ich habe mit der Veröffentlichung der Por
träts Ihres Mandanten nicht das Geringste zu tun und kann nicht umhin,
meinem Erstaunen darüber Ausdruck zu geben, dass Sie ohne jede tatsäch
liche Grundlage mich der „Beihilfe“ zu dieser Veröffentlichung be
schuldigen und mir eine strafbare Handlung vorwerfen. Ich lehne Ihre
völlig unbegründeten Forderungen mit Entschiedenheit ab und behalte mir
meinerseits vor, die auf Grund Ihres Schreibens mir zustehenden Schritte
zu unternehmen.


Lediglich zu Ihrer Information teile ich Ihnen
mit, dass ich niemandem das Nachphotographieren der in der Altenberg
ausstellung enthaltenen Photographien Ihres Mandanten gestattete, noch auch
eine dieser Photographien aus der Hand gab. Es ist mir daher auch voll
ständig unerklärlich, wieso es zu den von Ihnen erwähnten Veröffent
lichungen kam und ich wäre bereit, falls die gegen mich – wie ich noch
mals betonen muss – vollständig grundlos erhobenen Beschuldigungen mit
dem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen werden, Nachforschungen darüber
anzustellen, ob das Nachphotographieren etwa unberechtigterweise während
der Ausstellung in meiner Galerie erfolgte.


Hochachtungsvoll
Otto Nirenstein


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