Abschrift.
U XII 1208/27
An das
zuständige Amtsgericht
in
(Eing. 11.XI.27) Berlin.
Privatankläger: Karl Kraus,
Wien III. Hintere Zollamtsgasse 3,
1.) Beschuldigter: Otto
Nirenstein, Wien I.
Mahlerstrasse Nr. 3,
2.) Beschuldigter:
unbekannte Täter.
wegen § 45 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz.
Otto
Nirenstein hat, wie er selbst
angibt, als Alleineigentümer
der neuen Galerie in WienGrünangergasse, in der Zeit von Ende Mai bis anfangs
Juli 1927 den Nachlass Peter
Altenbergs ausgestellt.
In der Ausstellung befanden sich auch und zwar in einer
Vitrine zwei
Fotografieporträts, welche den Privatankläger gemeinsam
mit Peter
Altenberg darstellen.
In der Nr. 28 der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Der
Weltspiegel“ vom 10. Juli 1927
wurde auf Seite 2 die
Fotografieporträts (Abbildungen
derselben) ohne Zustimmung des Privatanklägers
ver
öffentlicht.
Es ergeht das Ersuchen, den
verant
wortlichen
Redakteur, der genannten Zeitschrift –
Dr.
Otto Schneider im Sinne der bestehenden Vorschriften
als Zeuge darüber zu vernehmen,
ob er mit Wissen und
Beihilfe des
Beschuldigten
veranlasst, bezw. in die
Lage versetzt wurde, die beiden
Bilder in der Zeitschrift zu
veröffentlichen.
Der Beschuldigte stellt
jedes
Vorwissen in Abrede und
vermutet, dass ein Unbekannter
in
der stark besuchten Ausstellung die Bilder
und vermutet, dass ein
Unbekannter in der stark
besuchten Ausstellung die Bilder unbefugter Weise
fotografiert die Abbildungen
derselben dem Weltspiegel
eingesendet hat.
Strafbezirksgericht I
27.10.1927.