Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
fordere ich die Aufnahme der
Berichtigung der in Ihrer Nr. 254 vom17. September 1927 in dem
Artikel „Amnestie?“ mitgeteilten,
meinen
Mandanten betreffenden Tatsachen
gemäss § 23 Pr.G.
Sie schreiben, sein Plakat sei
„vielleicht
ein Zeugnis
dessen, dass die sozialdemokratische Partei,
da sie in
eine heillose
Sackgasse geraten ist, nun schon alle möglichen Bun
desgenossenschaften
mobilisiert.“ Es ist unwahr, dass Herr KarlKraus von der sozialdemokratischen
Partei als Bundesgenosse mo
bilisiert wurde. Wahr
ist, dass der Plan, den Polizeipräsidenten in
einem Plakate zum Rücktritt
aufzufordern, seiner eigensten Initiative
entsprungen ist, ohne dass irgend
ein aussenstehender Faktor darauf
Einfluss genommen oder auch nur davon Kenntnis erlangt hätte.
Rekommandiert
m. Rückschein.